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Gemeinde Mahlstetten

Bebauungsplanverfahren „Pferdehof“. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Mahlstettens hat in öffentlicher Sitzung am 23.10.2023 den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Pferdehof“ gebilligt und beschlossen, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Durch das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines überdachten Longierzirkels und eine Stallerweiterung im Bereich des bestehenden Pferdehofs im Gewann Kirsinger im Nordwesten der Gemeinde Mahlstetten geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan.

Lageplan (PDF-Datei)

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus

- zeichnerischem Teil (Plan) (PDF-Datei)

- Planungsrechtlichen Festsetzungen / Örtlichen Bauvorschriften (PDF-Datei)

- Begründung (PDF-Datei)

- Umweltbericht (PDF-Datei)

- Schalltechnische Stellungnahme (PDF-Datei)

- Abwägungsprotokoll (PDF-Datei)

in der Zeit  vom 03.11.2023 bis einschließlich 06.12.2023  im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.mahlstetten.de veröffentlicht.

Im selben Zeitraum werden die Unterlagen auch im Rathaus, Marienplatz 1, 78601 Mahlstetten, im Flur des 1. Obergeschosses während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgeben.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eingehende Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Neben den genannten Planungsunterlagen liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsicht aus:

Umweltbericht mit Artenschutzrechtlicher Prüfung: Ermittlungen und Bewertungen der voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: Mensch (insb. Wohn- u. Erholungsfunktion, Immissionen); Fläche/Boden (insb. Flächeninanspruchnahme, Versiegelung); Wasser (insb. Wasserschutzgebiet Brunnaderquelle); Klima/Luft (Auswirkungen auf Lokalklima); Tiere (insb. Vögel, Fledermäuse); Pflanzen / Biotope / biologische Vielfalt (insb. Inanspruchnahme von Grünlandflächen); Landschaft / Ortsbild (Auswirkungen der Bebauung); Kultur und Sachgüter. Zudem Beschreibungen von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.

Schalltechnische Stellungnahme: Analyse der vom Pferdehof ausgehenden Geräuschentwicklung.

Aus den bereits durchgeführten Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen zur Einsicht aus:

Landratsamt Tuttlingen, Naturschutzbehörde: Hinweise zu Schutzgebieten, Artenschutz, Eingriffsregelung; Wasserwirtschaftsamt: Umweltgerechte Entwässerung, Belange des Wasser- und Bodenschutzes.

 

Mahlstetten, den 02.11.2023

gez. Benedikt Buggle,

Bürgermeister

http://www.mahlstetten.de//rathaus-service/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen