Dienstleistungen: Gemeinde Mahlstetten

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Funktionell

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
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  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

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Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Mahlstetten
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Rathaus & Service

Dienstleistungen

Aufnahme in die Berufsoberschule beantragen

Die Berufsoberschule besteht aus der Mittelstufe (Berufsaufbauschule) und der Oberstufe.

Die Oberstufe der Berufsoberschule baut auf einem qualifizierten mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer vergleichbaren beruflichen Qualifikation auf. Durch den Besuch können Sie auf dem zweiten Bildungsweg die folgenden bundesweit anerkannten Abschlüsse erwerben:

  • die fachgebundene Hochschulreife oder
  • die allgemeine Hochschulreife in Verbindung mit einer zweiten Fremdsprache

Die Berufsoberschule ist eine Vollzeitschule. Der Unterricht in der Oberstufe dauert zwei Jahre. Es gibt sie in folgenden Fachrichtungen:

  • Technische Oberschule
  • Wirtschaftsoberschule
  • Berufsoberschule für Sozialwesen

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Klasse 1 der Oberstufe der Berufsoberschule:

  • Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses durch
    • Realschulabschluss, Fachschulreife, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums bzw. in die Klasse 10 oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums bei achtjährigem Bildungsgang oder das Versetzungszeugnis einer Gemeinschaftsschule am Ende der Klasse 10 in eine gymnasiale Oberstufe. Die schulische Qualifikation erfordert einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und in einem in der Rechtsverordnung festgelegten naturwissenschaftlichen Fach, wobei in jedemFach mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein muss.
    • Für alle, die diese Noten nicht erreicht haben, sowie für alle Absolventen des „9 + 3"Modells gilt: Sofern in der Klasse noch Schülerplätze frei sind, können diese Bewerber nach einer Aufnahmeprüfung aufgenommen werden.
    • Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt auch zur Aufnahme in die Klasse 1 der Oberstufe der Berufsoberschule, sofern die folgenden genannten Voraussetzungen im Zusammenhang mit der beruflichen Qualifikation vorliegen.
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation durch
    • abgeschlossene Berufsausbildung mit
      • Abschlusszeugnis der Berufsschule oder einem gleichwertigen Bildungsstand und
      • Abschluss einer nach Ausbildungsordnung mindestens zweijährigen Berufsausbildung im gewerblichen Bereich für die Technische Oberschule, im kaufmännischen Bereich für die Wirtschaftsoberschule und im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich für die Berufsoberschule für Sozialwesen oder
    • einschlägige Berufserfahrung
      Diese sollte für den Besuch der Oberstufe der Berufsoberschule förderlich sein und wenigstens fünf Jahre umfassen.

Hinweis: Besonders befähigte Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife können direkt in das zweite Jahr der Berufsoberschule einsteigen. Informieren Sie sich über die genauen Voraussetzungen bei der jeweiligen Schule.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich schriftlich oder online bei der jeweiligen Berufsoberschule anmelden.

Achtung: Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen, als es Plätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.

Die Schulleitung entscheidet über Ihre Aufnahme.

Fristen

Anmeldungen sind bis zum 1. März eines Jahres für das kommende Schuljahr möglich.

Unterlagen

  • Lebenslauf
  • beglaubigte Abschriften Ihrer Zeugnisse
  • Erklärung, ob und
    • an welcher Berufsoberschule Sie bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen haben,
    • an welche Berufsoberschule Sie ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet haben,
    • mit welchem Ergebnis Sie bereits an Prüfungen zum Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife teilgenommen haben oder
    • mit welchem Ergebnis Sie die Oberstufe einer Berufsoberschule besucht haben.

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

die jeweilige Berufsoberschule

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

13.12.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg