Dienstleistungen: Gemeinde Mahlstetten

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Funktionell

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

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  • Browserinformationen

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Mahlstetten
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Rathaus & Service

Dienstleistungen

Europäischen Berufsausweis beantragen

Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat Ihren Beruf ausüben möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis. Um diese Erlaubnis zu erhalten, können Sie einen Europäischen Berufsausweis (EBA) nutzen.

Er vereinfacht das Verfahren zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen im anderen EU-Land.

Der EBA ist keine echte Karte. Er ist ein elektronischer Nachweis.

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • Apothekerin oder Apotheker,
    • Krankenschwester oder Krankenpfleger,
    • Physiotherapeutin oder -therapeut,
    • Bergführerin oder Bergführer oder
    • Immobilienmaklerin oder -makler
  • und möchten
    • Ihren Beruf vorübergehend in einem anderen EU-Land ausüben (Beispiel: Als deutscher Bergführer möchten Sie während der Wintersport-Hochsaison im französischen Chamonix arbeiten) oder
    • oder sich in einem anderen EU-Land niederlassen und dort Ihren Beruf dauerhaft ausüben (Beispiel: Sie sind polnische Staatsbürgerin, haben in Deutschland Pharmazie studiert und Ihren Abschluss erworben. Nun möchten Sie nach Polen zurückkehren und dort als Apothekerin arbeiten).

Für andere Berufe wird der EBA gegebenenfalls zukünftig verfügbar sein.

Verfahrensablauf

Erstellen Sie sich beim europäischen Authentifizierungsdienst ein Konto. Danach können Sie ein EBA-Profil erstellen und den Ausweis beantragen.

Dabei müssen Sie alle relevanten Unterlagen über Ihre Berufsqualifikation hochladen.

Innerhalb einer Woche bestätigt die zuständige Stelle Ihres Herkunftslandes den Eingang Ihres Antrags und informiert Sie über etwaige fehlende Unterlagen und anfallende Gebühren.

Sie überprüft die Dokumente auf Echtheit und Gültigkeit, stellt sie in eine elektronische europäische Datenbank ein und leitet Ihren Antrag elektronisch an das Aufnahmeland weiter.

Die dortige zuständige Stelle bewertet Ihre Unterlagen.

Wenn die Bewertung positiv ist, stellt sie den Berufsausweis aus. Sie erhalten eine Bestätigung in Ihr Konto.

Ist sie der Auffassung, dass Ihre Aus- und Fortbildung und Ihre Berufserfahrung nicht den geforderten Standards dieses Landes entsprechen, dann kann sie eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang verlangen.

Lehnt sie Ihren Antrag ab, dann müssen sie dies begründen und Sie über Ihre Beschwerdemöglichkeiten informieren.

Danach können Sie ein EBA-Zertifikat im PDF-Format erstellen. Dazu erhalten Sie eine Bezugsnummer, mit deren Hilfe Ihr künftiger Arbeitgeber die Gültigkeit Ihres EBAs online überprüfen kann.

Der Berufsausweis ist gültig:

  • unbefristet bei dauerhafter Niederlassung
  • 18 Monate in den meisten Fällen, in denen Sie vorübergehend Dienstleistungen erbringen, beziehungsweise zwölf Monate für Berufe mit Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit (beispielsweise könnte dies in bestimmten Ländern bei Berufen wie Physiotherapeut oder Bergführer der Fall sein)

Fristen

Keine

Unterlagen

Alle relevanten Unterlagen über Ihre Berufsqualifikation.

Die Behörden können verlangen, dass Sie beglaubigte Kopien Ihrer Unterlagen vorlegen, wenn sie deren Gültigkeit nicht überprüfen können.

Kosten

Möglicherweise verlangt sowohl die Behörde Ihres Herkunftslandes als auch die Behörde des Aufnahmelandes für die Prüfung Ihrer Akte eine Gebühr. Ist dies der Fall, dann erhalten Sie von jeder Behörde eine gesonderte Rechnung.

Bearbeitungsdauer

Abhängig von Ihrem Beruf und davon, ob Sie nur vorübergehend oder dauerhaft im anderen Land arbeiten möchten, gilt gegebenenfalls eine Genehmigungsfiktion.

Das heißt, wird nicht innerhalb einer bestimmten Frist entschieden, gilt Ihr Antrag als genehmigt.

Sonstiges

Wenn Sie eine langfristige Niederlassung planen, müssen Sie möglicherweise vor Beginn der Berufsausübung einem Berufsverband beitreten oder Zusatzprüfungen ablegen. Ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist, erfahren Sie bei den zuständigen Stellen im Aufnahemland.

Wenn Sie Ihre Qualifikation außerhalb der EU erworben haben, können Sie unter folgenden Voraussetzungen einen europäischen Berufsausweis beantragen:

  • Ihre Qualifikation wurde bereits in einem EU-Land anerkannt.
  • Sie haben Ihren Beruf in diesem Land nach Anerkennung Ihrer Qualifikation mindestens drei Jahre lang ausgeübt.

Zuständigkeit

Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission

Freigabevermerk

Dieser Text entstand am 09.05.2018 auf der Grundlage von Informationen der Europäischen Kommission.