Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR): Gemeinde Mahlstetten

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Unsere Gemeinde

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist eines der wichtigsten Infrastrukturprogramme des Landes Baden-Württemberg. Mit dem Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen im Ländlichen Raum weiterzuentwickeln, schreibt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz das ELR jährlich neu aus.

Im Allgemeinen unterstützt das ELR folgende 4 Förderschwerpunkte:

Wohnen

  • Im Besonderen die Umnutzung bestehender Bausubstanz, z. B. leerstehender ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnraum
  • Höhere Förderung für Wohnbauprojekte mit innovativen Holzbaulösungen in der Tragwerkskonstruktion
  • Modernisierungen unter energetischen Gesichtspunkten- Neubauten sind nachrangig und werden nur noch auf baulich vorgenutzten Flächen gefördert
  • Nach wie vor sind Mietwohnungen in Neubauvorhaben nicht förderfähig

Arbeiten

  • Umsiedlung von Betrieben aus innerörtlichen Gemengelagen an den Ortsrand
  • Schaffung und Sicherung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen von kleinen und mittleren Unternehmen
  • Reaktivierung leerstehender Gewerbeobjekte

Grundversorgung

  • Wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen, vor allem u. a. Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien

Gemeinschaftseinrichtungen

  • Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrgenerationenspielplätze oder auch die Zusammenlegung von mehreren Einrichtungen; attraktive, gern besuchte Treffpunkte sind essentiell für das gute Miteinander im Dorf.

Planen auch Sie eine Gebäudemodernisierung, einen Neubau in der Ortsmitte oder die Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum? Dann setzen Sie sich gerne mit dem Rathaus Telefonnummer: 07429 940208-0 in Verbindung. In Zusammenarbeit mit der Kommunalentwicklung GmbH (KE) aus Stuttgart beraten wir Sie gerne bei Ihrem Vorhaben und der Antragstellung im ELR. Antragsschluss ist jährlich Ende August.

Aktuell plant die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen eine Anerkennung als „ELR-Schwerpunktregion“. Dies wäre landesweit einmalig und insofern ein Pilotprojekt. Ziel ist, dass alle Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft in den Genuss einer vorrangigen Bezuschussung von Bauvorhaben kommen.

Weitere Informationen können außerdem dem Internetauftritt des Ministeriums für Ländlichen Raum Baden-Württemberg entnommen werden.

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr