Amtliche Bekanntmachungen: Gemeinde Mahlstetten

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Mahlstetten
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Rathaus & Service

Amtliche Bekanntmachungen

Bebauungsplanverfahren „Pferdehof“. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Mahlstettens hat in öffentlicher Sitzung am 23.10.2023 den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Pferdehof“ gebilligt und beschlossen, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Durch das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines überdachten Longierzirkels und eine Stallerweiterung im Bereich des bestehenden Pferdehofs im Gewann Kirsinger im Nordwesten der Gemeinde Mahlstetten geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan.

Lageplan (PDF-Datei)

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus

- zeichnerischem Teil (Plan) (PDF-Datei)

- Planungsrechtlichen Festsetzungen / Örtlichen Bauvorschriften (PDF-Datei)

- Begründung (PDF-Datei)

- Umweltbericht (PDF-Datei)

- Schalltechnische Stellungnahme (PDF-Datei)

- Abwägungsprotokoll (PDF-Datei)

in der Zeit  vom 03.11.2023 bis einschließlich 06.12.2023  im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.mahlstetten.de veröffentlicht.

Im selben Zeitraum werden die Unterlagen auch im Rathaus, Marienplatz 1, 78601 Mahlstetten, im Flur des 1. Obergeschosses während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgeben.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eingehende Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Neben den genannten Planungsunterlagen liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsicht aus:

Umweltbericht mit Artenschutzrechtlicher Prüfung: Ermittlungen und Bewertungen der voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: Mensch (insb. Wohn- u. Erholungsfunktion, Immissionen); Fläche/Boden (insb. Flächeninanspruchnahme, Versiegelung); Wasser (insb. Wasserschutzgebiet Brunnaderquelle); Klima/Luft (Auswirkungen auf Lokalklima); Tiere (insb. Vögel, Fledermäuse); Pflanzen / Biotope / biologische Vielfalt (insb. Inanspruchnahme von Grünlandflächen); Landschaft / Ortsbild (Auswirkungen der Bebauung); Kultur und Sachgüter. Zudem Beschreibungen von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.

Schalltechnische Stellungnahme: Analyse der vom Pferdehof ausgehenden Geräuschentwicklung.

Aus den bereits durchgeführten Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen zur Einsicht aus:

Landratsamt Tuttlingen, Naturschutzbehörde: Hinweise zu Schutzgebieten, Artenschutz, Eingriffsregelung; Wasserwirtschaftsamt: Umweltgerechte Entwässerung, Belange des Wasser- und Bodenschutzes.

 

Mahlstetten, den 02.11.2023

gez. Benedikt Buggle,

Bürgermeister