Lebenslagen: Gemeinde Mahlstetten

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Mahlstetten
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Rathaus & Service

Lebenslagen

Vorbeugender Brandschutz

Um einem Brand vorzubeugen, können Sie verschiedene Maßnahmen zu Ihrem Schutz ergreifen.
Seien Sie aufmerksam im Umgang mit Feuer und Elektrizität. Die häufigsten „Brandstifter“ im Haushalt sind beispielsweise:

  • Zigaretten
  • Kerzen, die unbeaufsichtigt abbrennen
  • Elektrogeräte, wie beispielsweise Fernseher, Heizlüfter oder Heizdecken, die unsachgemäß genutzt werden (z.B. abgeknickte Kabel, unbeaufsichtigter Betrieb, kein Sicherheitsabstand zu Möbeln und Gardinen)
  • Mehrfachsteckdosen, die bei elektrischer Überlastung erhitzen
    Es sollte an Mehrfachsteckdosen kein Gerät mit hoher Stromaufnahme wie beispielsweise Waschmaschine oder Geschirrspüler angeschlossen werden.
  • Kaminfeuer, Kamin- und Kachelöfen
    Kamine und Kachelöfen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn diese vorher ein Schornsteinfeger auf Brandsicherheit und sicherer Abgasführung überprüft hat.
  • Grillen in Innenräumen wie z.B. im Wintergarten oder auf Balkonen
    Dies kann außerdem tödlich enden. Die entstehenden Verbrennungsgase sind tödlich.
  • in Leinöl getränkte Stofflappen
    Diese sind lange nach der Verwendung brennbar und können sich selbst entzünden. Sie sollten in nicht brennbaren, luftdicht verschließbaren Behältern gelagert werden.
  • nicht abgeschaltete Bügeleisen

Feste wie Weihnachten, Silvester oder Ostern fordern Ihre besondere Aufmerksamkeit. Unsachgemäßer Umgang mit Adventskränzen, Weihnachtsbäumen oder Silvesterraketen führen jedes Jahr wieder zu Bränden.

Achtung: Das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen ist in Baden-Württemberg aufgrund ihrer hohen Brandgefahr verboten. Verstöße gegen das Verbot werden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet. Himmelslaternen sind mit einer Flamme bestückte Papierlampions. Sie werden auch "Kong-Ming-Laterne", "Sky-Laterne", "Skyballon", "Glückslaterne", "Wunschlaterne" oder "Fluglaterne" genannt.

Effektiven Schutz bietet die Installation eines Rauchmelders. Er warnt Sie rechtzeitig bei Auftreten eines Brandes vor dem gefährlichen Brandrauch. Dies ist besonders nachts von großer Bedeutung, da schon das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann.

Auch Feuerlöscher und Feuerlöschdecken sind in vielen Haushalten keine Seltenheit mehr. Mit beiden können Sie bei kleinen Bränden eine aktive Brandbekämpfung leisten. Wichtig ist, dass der Feuerlöscher und die Feuerlöschdecke leicht zugänglich aufbewahrt werden. Lesen Sie sich die Gebrauchsanweisungen gut durch und machen Sie sich schon im Voraus mit dem richtigen Gebrauch vertraut.

Achten Sie auch darauf, dass Rettungswege nicht versperrt werden. Im Fall eines Brandes sollten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus so schnell wie möglich verlassen können. Auch sollte der Einsatz der Feuerwehr nicht durch Hindernisse erschwert werden.

Freigabevermerk

04.04.2024 Innenministerium Baden-Württemberg