Lebenslagen: Gemeinde Mahlstetten

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Mahlstetten
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Rathaus & Service

Lebenslagen

Au-pair-Beschäftigte

Das Au-pair-Verhältnis soll den Au-pair-Beschäftigten ermöglichen, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern sowie Land und Leute besser kennenzulernen. Au-pairs sollten Sie nur mit der Kinderbetreuung und leichten Haushaltsarbeiten beschäftigen.

Nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs gehören die Kranken- und Altenpflege (Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger).

Übliche Bedingungen für Au-pair-Beschäftigte:

  • Beschäftigungszeit von maximal sechs Stunden täglich
  • Besuch eines Sprachkurses
  • freie Unterkunft und Verpflegung
  • Taschengeld
  • Gewährung von Urlaub und freien Tagen
  • Abschluss einer Kranken- und Unfallversicherung
  • Abschluss eines schriftlichen Vertrags über die gegenseitigen Rechte und Pflichten

Es besteht ein Europäisches Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung, das Rahmenvorschriften über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung sowie über die Rechte und Pflichten der Gastfamilie und der Au-pair-Beschäftigten enthält. Dieses Abkommen wurde zwar von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifiziert, es wird aber in der Praxis im Allgemeinen nach ihm verfahren.

Bei der Suche nach einer passenden Gastfamilie oder nach passenden Au-pair-Beschäftigten kann Ihnen eine Vermittlungsagentur behilflich sein.

Für die Einreise nach Deutschland müssen die Au-pair-Beschäftigten ein nationales Visum besitzen (Ausnahmen: Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, von Island, Liechtenstein und Norwegen sowie von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, der Schweiz, den USA und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU).

Das nationale Visum müssen die Au-pair-Beschäftigten vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) in ihrem Herkunftsland beantragen.

Hinweis: Bei Staatsangehörigen von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den USA kann es trotz Visumfreiheit empfehlenswert sein, ein Visum für eine Au-pair-Beschäftigung einzuholen oder sich über die Formalitäten zu erkundigen. Angehörige der genannten Staaten sollten sich wegen dieser Frage an die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsstaat wenden.

Au-pair-Beschäftigte, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU-Mitgliedstaaten) oder von Island, Liechtenstein und Norwegen sind, müssen nach der Einreise

  • ihren neuen Wohnsitz bei der Meldebehörde anmelden,
  • vor Ablauf des nationalen Visums (beziehungsweise bei visumfreier Einreise vor Ablauf von 90 Tagen) bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung beantragen.

Au-pair-Beschäftigte, die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates oder von Island, Liechtenstein und Norwegen sind, müssen nach der Einreise nur ihren neuen Wohnsitz anmelden.

Für Au-pair-Beschäftigte gelten folgende allgemeine Regelungen:

  • Au-pair-Beschäftigte müssen mindestens 18 und dürfen maximal 27 Jahre alt sein.
  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache müssen vorhanden sein.
  • Die Dauer der Au-pair-Beschäftigung muss mindestens sechs Monate und darf höchstens ein Jahr betragen.
  • Deutsch als Muttersprache wird in der Gastfamilie gesprochen.

Vertiefende Informationen

Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit

  • Merkblätter "Au-pair-Info für deutsche Gastfamilien" und "Au-pair bei deutschen Familien"
  • Au-pair-Stellenbörse
  • Vertragsmuster
  • Job und Praktika im Ausland

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • §19c Sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte

Beschäftigungsverordnung (BeschV)

  • § 12 Au-pair-Beschäftigungen

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

  • § 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten

Freigabevermerk

24.01.2024 Justizministerium Baden-Württemberg